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Sprachkompetenz verbessern

Förderungsgelder für Kitas beantragen

Bis zum Jahr 2014 stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen zu sogenannten „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ auszubauen. Darauf weist der CDU-Bundes-tagsabgeordnete für Nordfriesland Ingbert Liebing hin.

Am 2. November 2011 startete das Interessen-bekundungsverfahren für die 2. Welle der Offensive frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration.


Liebing ruft alle interessierten Kindertageseinrichtungen auf, sich um die Förderung zu bewerben: „Im Frühjahr dieses Jahres haben bereits über 3.000 Schwerpunkt-Kitas der 1. Welle ihre Arbeit aufgenommen, um Kinder durch Sprachkompetenz zu stärken. In den Schwerpunkt-Kitas erreichen wir Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf und ermöglichen ihnen eine alltagsintegrierte Sprachförderung. Das gilt übrigens nicht nur für Kinder mit Migrationshintergrund, sondern für alle, die besonderen sprachlichen
Förderbedarf haben. Frühkindliche Förderung ist der Schlüssel zu einer besseren Integration.“
Jeder beteiligten Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dies schafft den Spielraum, in jeder Kita eine
Halbtagsstelle einer zur Sprachförderung qualifizierten, angemessen vergüteten Fachkraft zu schaffen.
Interessierte Kindertageseinrichtungen können seit dem 2. November auf www.fruehechancen.de in wenigen Minuten prüfen, ob sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und gegebenenfalls ihr Interesse anmelden.
Die eingegangenen Interessenbekundungen werden dann Anfang des kommenden Jahres vom Bund gemeinsam mit den zuständigen Ministerien der Länder nach bundeseinheitlichen und landesspezifischen Kriterien geprüft. Aus diesem sogenannten Priorisierungsverfahren gehen die antragsberechtigten Einrichtungen hervor. Bis zum 31. März 2012 haben diese priorisierten Einrichtungen dann die Möglichkeit, ihren Antrag zu stellen.
Über die letztendliche Entscheidung einer Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die Einrichtungen nach Abschluss des Antragsverfahrens unverzüglich informiert. Ab dem 1. April 2012 starten dann 1.000 Einrichtungen die Umsetzung.
NfI